Arbeitssicherheit
Grundlage sind die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz in Unternehmen. Weitere Beratung erfolgt für die Arbeitsschutzmanagementsysteme nach SCC-Checkliste oder DIN EN 45001 in der jeweils gültigen Fassung.
Wir erstellen Ihnen für Ihr Unternehmen ein Angebot auf Grundlage der DGUV Vorschrift 2 der betreffenden Berufsgenossenschaft und stellen Ihnen eine ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Folgende Leistungen sind bei uns generell enthalten:
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (als Grundlage für unsere gemeinsamen Zusammenarbeit)
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Geräte und Tätigkeiten
- Erstellung eines Notfallplans für das Unternehmen
- regelmäßige Begehungen von Verwaltung, Lager, Werkstatt oder Baustellen (nach Rücksprache)
- Durchführung der Unterweisungen der Mitarbeiter
- ggf. Anfordern von aktuellen Sicherheitsdatenblättern
- Bei Bedarf: Durchführung von SCC-Schulungen nach Dok. 016 des normativen SCC-Regelwerkes
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