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CLP-Verordnung
Seit Juni 2015 gilt die neue CLP-Verordnung für alle Hersteller und Inverkehrbringer von Gefahrstoffen.
Für die anwendenden Unternehmen bedeutet das:
- Aktualisieren der Sicherheitsdatenblätter (neue GHS-Symbole beachten!)
- Aktualisieren der Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
- Ggf. neue Unterweisung der Mitarbeiter (falls noch nicht geschehen)
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