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CLP-Verordnung

 

Seit Juni 2015 gilt die neue CLP-Verordnung für alle Hersteller und Inverkehrbringer von Gefahrstoffen.

 

Für die anwendenden Unternehmen bedeutet das:

- Aktualisieren der Sicherheitsdatenblätter (neue GHS-Symbole beachten!)

- Aktualisieren der Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

- Ggf. neue Unterweisung der Mitarbeiter (falls noch nicht geschehen)

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